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Erster Stadtrat Stein verkennt die menschliche Seite

Erster Stadtrat Stein verkennt die menschliche Seite

SPD fordert Wohnungsneubau

Erster Stadtrat Stein verkennt die menschliche Seite

Die SPD-Karben setzt sich kritisch mit der aktuellen Geschäftspolitik der städtischen Wohnungsbaugesellschaft auseinander. „Es findet ein Ausverkauf von städtischen Wohnungen statt, den wir nicht tolerieren können“, so die SPD-Vorsitzende Christel Zobeley.

Die aktuellen Äußerungen des Ersten Stadtrates Otmar Stein machen den falschen Politik-Ansatz deutlich: statt für die Bürgerinnen und Bürger vermehrt günstigen Wohnraum anzubieten, wird der kommunale Wohnungsbestand aus wirtschaftlichen Gründen reduziert. Statt in Zeiten steigender Mieten einen großen kommunalen Wohnbestand vorzuhalten, wird eine große Anzahl – zuletzt am Degenfeld´schen Schloss in der Westlichen Ringstraße – verkauft.

Die Sozialdemokraten verurteilen den Ansatz Steins, den Verkauf von Wohnungen rein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen. In den städtischen Wohnungen wohnen Menschen, über deren Schicksal sich die in der Stadt politisch Verantwortlichen – wie der Erste Stadtrat – primär Gedanken zu machen haben. Durch jeden Verkauf von städtischen Wohnungen wird günstiger Mietraum verschwinden. Mit dem Verlust des günstigen Wohnraums verschwindet auch der Mieter, der sich nur diesen leisten kann.

Im Sinne der Daseinsvorsorge hält es die SPD Vorsitzende Christel Zobeley für erforderlich, dass bezahlbare Wohnungen für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Bedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, durch die Stadt vorgehalten werden. Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen wird zunehmen, befürchtet die SPD-Vorsitzende. Zum einen durch den demografischen Wandel, durch den ältere Bürgerinnen und Bürger vermehrt barrierefreie Wohnungen benötigen. Andererseits aber auch durch die zunehmende Altersarmut – eine Entwicklung, die vergleichbar einer Lawine auf die Städte und Gemeinden zurollt – und auch Karben nicht verschonen wird. Es muss deshalb ein Umdenken stattfinden, mahnt sie an.

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den § 19 der Hessischen Gemeindeordnung, nach dem die Gemeinden die Aufgabe haben, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen. Dies ist auch deshalb geboten, weil sonst infolge von sogenannten Transferleistungen – beispielsweise Wohngeld – für die Kommunen Kostenauf andere Weise entstehen.