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Grünen-Antrag widerrechtlich von der Tagesordnung genommen

Grünen-Antrag widerrechtlich von der Tagesordnung genommen

Bürgerkoalition verstößt gegen demokratische Spielregeln

Grünen-Antrag widerrechtlich von der Tagesordnung genommen

Eine funktionierende Demokratie, wie sie Deutschland eine ist, lebt von einer aktiven Opposition. Dass die Oppositionsfraktionen im Karbener Stadtparlament aktiv sind, haben die letzten Sitzungen gezeigt. Verschiedene Initiativen von SPD und Grünen wurden im Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet, wie beispielsweise aktuell die Beschlüsse zur Dorferneuerung in Groß-Karben oder im Juni die Erarbeitung eines Konzeptes für das Bestattungswesen.

Die SPD zeigt sich aber vom demokratischen Selbstverständnis  der Koalition in der letzten Sitzung des Stadtparlaments enttäuscht. Dort wurde ein Antrag der Grünen zum Thema öffentlichen Personennahverkehr (Kürzungen von 20. Millionen Euro in diesem Bereich durch die Hessische Landesregierung) von CDU, FW und FDP von der Tagesordnung genommen. „Dieser Vorgang war rechtswidrig“, stellt Fraktionsgeschäftsführer Jochen Schmitt fest. Einen Antrag vor der inhaltlichen Beratung von der Tagesordnung zu nehmen, ist durch die Hessische Gemeindeordnung nicht gedeckt. „Mir ist unverständlich, warum das Vorgehen nicht vorher rechtlich geprüft wurde. Schließlich hatte sich bereits in den Ausschüssen am Mittwoch und am Donnerstag die Frage über die Zulässigkeit des Vorgehens gestellt. Dort wurde von Bürgermeister Rahn eine juristische Prüfung zugesagt. Die dann aber leider wohl unterblieben ist.“

Nach Meinung der SPD sagt aber schon der gesunde Menschenverstand, dass das in den Ausschüssen und dann auch am Freitag im Parlament praktizierte Vorgehen so nicht in Ordnung sein kann. Bestünde für eine parlamentarische Mehrheit das Recht, mit ihrer Stimmenmehrheit „einfach so per Beschluss“ Anträge der Opposition vor einer inhaltlichen Diskussion von der Tagesordnung zu nehmen, wäre eine parlamentarische Arbeit für diese Fraktionen nicht mehr möglich. Schließlich könnten eigene Initiativen nicht mehr im parlamentarischen Rahmen der Bevölkerung vorgestellt werden. Deshalb sieht die Gemeindeordnung  gerade  das Antragsrecht als elementares und höchstpersönliches Mitwirkungsrecht vor.

Die SPD wünscht sich daher von der Mehrheit im Parlament eine Rückkehr zu einer fairen demokratischen Auseinandersetzung und eine Abkehr von faulen rechtswidrigen Verfahrenstricks, um unliebsame Anträge nicht beraten zu müssen.