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Kumulieren und Panaschieren - was ist das?

Kumulieren und Panaschieren - was ist das?

Kommunalwahl in Hessen

Kumulieren und Panaschieren - was ist das?

Am 27. März 2011 finden in Karben die nächsten Kommunalwahlen statt. Die Wahlberechtigten Karbener Bürgerinnen und Bürger entscheiden an diesem Tag nicht nur über die Zusammensetzung des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte, sondern es geht darum, Zukunft zu gestalten.

Nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß, wie auf kommunaler Ebene. Im Gegensatz zu Bundes- und Landtagswahlen ist die Kommunalwahl in erster Linie keine Parteienwahl, sondern eine Personenwahl. Auf kommunaler Ebene sind Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten namentlich oder sogar persönlich bekannt. Außerdem sind Sie mit den Problemen vor Ort unmittelbar konfrontiert und können somit die Lösungsvorschläge der Politiker und Politikerinnen hinsichtlich der Folgen abschätzen.

Eine Teilnahme an der Wahl ist auf dieser Ebene besonders wichtig, weil wegen der relativ geringen Anzahl der Stimmen im Wahlgebiet jede einzelne Stimme den Ausschlag geben kann! Das Hessische Kommunalwahlrecht bietet den Wählerinnen und Wählern seit seiner Änderung zur Kommunalwahl 2001 eine Reihe neuer Möglichkeiten, ihren Willen auf dem Stimmzettel deutlich zu machen. Bestand früher die einzige Wahlmöglichkeit darin, mit dem sog. „Listenkreuz“ die von der jeweiligen Partei bzw. Wählergruppe aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten einschließlich der vorgegebenen Rangfolge zu akzeptieren, so ist jetzt durch das Kumulieren von Stimmen die gezielte Bevorzugung Einzelner möglich.

Außerdem können die Wählerinnen und Wähler durch das sog. Panaschieren ihre Stimmen auf Bewerber aus mehreren Wahlvorschlägen verteilen. Sie müssen sich also überhaupt nicht nach den Vorgaben der antretenden Parteien bzw. Wählervereinigungen richten, sondern können gezielt die Kandidaten wählen, die ihrer Meinung nach am geeignetsten sind. Dem Wähler stehen so viele Stimmen zu, wie insgesamt Mandate zu vergeben sind.

In Karben sind das : Für die Stadtverordnetenversammlung: 37 ; für den jeweiligen Ortsbeirat : 5 ; und für den Kreistag : 81 Bewerberstimmen können von Wahlberechtigten auf zwei verschiedenen Wegen abgegeben werden. Sie können in den drei für die Stimmabgabe hinter jedem Bewerber vorgesehenen Kästen ein Kreuz für jede Stimme machen, die diesem Bewerber zufallen soll. Hierbei spielt es keine Rolle, in welches Kästchen das Kreuz gesetzt wird bzw. in welche Kästchen die Kreuze gesetzt werden; ein Kreuz im rechten Feld zählt also nicht dreifach, sondern auch nur einfach. Es kann aber auch in eines dieser Felder direkt die Zahl der Stimmen, die diesem Kandidaten gegeben werden sollen, als Zahl eingetragen werden. In beiden Fällen dürfen nicht mehr als drei Stimmen auf einen Kandidaten kumuliert werden.

Mehr zum Thema Kumulieren und Panaschieren erfahren Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalwahlrecht_(Hessen)

Wie sich unterschiedliche Stimmabgaben auswirken, wird hier anschaulich gemacht: http://www.probewahl.de/hessen/index.html

Die SPD Karben bietet den Wählerinnen und Wählern mit Ihrem Wahlvorschlag einen ausgewogene Mischung aus Jung und Alt, Erfahrung und frischem Denken, Kompetenz und Kreativität, Tradition und Moderne. Natürlich würden wir uns darüber freuen, wenn Sie unsere Listen für die Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung per Listenkreuz unterstützen, aber wichtig ist vor allem eines: Nur wer zu Wahl geht, nimmt Einfluss und die Teilnahme an Wahlen ist die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie!