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Nutzung von Grundwasser in den Gemarkungen in Karben

Nutzung von Grundwasser in den Gemarkungen in Karben

StVV Antrag

Nutzung von Grundwasser in den Gemarkungen in Karben

Vorbemerkung
Es ist unbestritten, dass die Klimaveränderungen auch die Regenmengen in Dauer und Intensität verändern. Die letzten 3 Jahre haben deutlich gemacht, dass die Regenfälle (auch in Hessen) erhebliche Defizite aufweisen. Das hat massive Auswirkungen auf das Grundwasser und dessen Nutzung.
Trotz zahlreicher Regen und Starkregen in diesem Sommer ist der Grundwasserspiegel in großen Teilen nach wie vor noch zu gering.
Starkregen kann nur bedingt in den Boden eindringen, weil durch die kurzzeitige Übersättigung das Regenwasser oberflächig abfließt.
Die SPDFraktion ist der Auffassung, dass zur Beurteilung der aktuellen Lage (unabhängig von den erfreulichen Regenfällen im April bis Juli 2021) der Grundwassernutzung Antworten auf folgende Fragen wichtig sind.
Die Grundlagen für die Trink- und Grundwassergewinnung sind bekanntlich im entsprechenden Bundesgesetz sowie im Hessischen Wassergesetz geregelt.
Darin unter anderem auch die Maßnahmen zum Gewässerschutz und die Grundlage für die Erhebung von Kosten.
Von dieser Anfrage ausgenommen sind die Brunnen, die für die Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden.

Die SPD-Fraktion bittet daher folgende Fragen zur Grundwassernutzung zu beantworten:
1. Hat der Magistrat eine aktuelle Übersicht über die Entnahme von Trink- und Grundwasser
1. aus privaten Brunnen?
2. aus landwirtschaftlich genutzten Brunnen?
3. aus industriell / gewerblich genutzten Brunnen? 4. aus für Sportanlagen genutzten Brunnen?
2. Welche Regularien gelten in Karben für das Anlegen von Brunnen
1. zur privaten Nutzung?
2. für landwirtschaftlich zu nutzenden Brunnen?
3. für industriell zu nutzenden Brunnen?
4. Für Sportanlagen zu nutzende Brunnen?
3. Werden für die vorstehend genannten Bereiche Gebühren erhoben.
1. Wenn ja, In welcher Staffelung?
2. Wenn nein, plant die Stadt eine Einführung von Gebühren?
4. Gibt es Sonderregelungen, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst wurden?
5. Hat der Magistrat eine Übersicht von vorhandenen Brunnen aufgeteilt nach Stadtteilen (nur die jeweilige Gesamtzahl)
6. Denkt der Magistrat darüber nach, das Anlegen von Brunnen einzuschränken, um das Grundwasser dauerhaft zu schonen.